Erste Schritte
Nach einem Einbruch
Einbruchschaden –
was jetzt zu tun ist
Nach einem Einbruch zählt jede Minute. Wichtig ist, strukturiert vorzugehen und nichts zu verändern, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Sofortmaßnahmen:
-
Polizei alarmieren: Bei einem Einbruch oder Einbruchversuch sofort die 117 wählen und den Vorfall melden.
-
Tatort nicht verändern: Beschädigte Türen, Fenster oder Gegenstände nicht anfassen, damit Spuren gesichert werden können.
-
Eigene Sicherheit prüfen: Betreten Sie das Gebäude nur, wenn sicher ist, dass sich keine Täter mehr darin befinden.
-
Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie beschädigte Fenster, Türen und Räume. Erstellen Sie zusätzlich eine Liste der gestohlenen Gegenstände.
-
Notabsicherung organisieren: Defekte Fenster oder Türen sollten umgehend provisorisch gesichert werden (z. B. Notverglasung oder Verschluss).
-
Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
Einbruchschaden? Wir sichern Fenster und Türen sofort.
Jetzt Notdienst kontaktieren
Telefon: 044 666 55 55
01
Eigentum EFH / MFH
- Hausratversicherung: Zahlt für gestohlene Gegenstände (Möbel, Kleidung, Elektronik) zum Neuwert und oft für Schäden an Türen/Fenstern, die durch den Einbruch entstanden sind.
- Gebäudeversicherung:
Übernimmt Schäden an der Gebäudesubstanz (z. B. zerstörte Terrassentür, eingetretene Haustür).
02
Mietobjekt
WHG / EFH
Vorgehen bei Miete:
Der Vermieter ist grundsätzlich für die Beseitigung von Schäden an der Mietsache zuständig, dennoch sollten Einbruchschäden umgehend gemeldet werden.
-
Polizei alarmieren: Bei einem Einbruch oder Einbruchversuch sofort die 117 wählen und den Vorfall melden.
-
Tatort nicht verändern: Beschädigte Türen, Fenster oder Gegenstände nicht anfassen, damit Spuren gesichert werden können.
03
Reparatur
Schäden
Wechsel von Schlössern und Reparatur von Schäden am Gebäude- Fenster und Türen.
Notabsicherung organisieren: Defekte Fenster oder Türen sollten umgehend provisorisch gesichert werden (z. B. Notverglasung oder Verschluss).
Spezialisierte Notdienste können beschädigte Fenster und Türen rund um die Uhr sichern und eine schnelle Übergangslösung herstellen, bis die endgültige Reparatur erfolgt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung den Einbruchdiebstahl übernimmt?
- Der Einbruchdiebstahl muss umgehend bei der Polizei angezeigt werden.
- Die Einbrecher:innen müssen gewaltsam durch Aufbrechen in ein Gebäude, einen Raum oder ein Behältnis in einem Gebäude eingedrungen sein.
- Der Einbruchdiebstahl muss durch Spuren, Zeug:innen oder aufgrund der Umstände nachgewiesen werden können.
Wenn Gegenstände gestohlen wurden, aber keine Einbruchspuren vorhanden sind, kann der Versicherung ein «einfacher Diebstahl zuhause» gemeldet werden.
